Bei einem natürlichen Tod zu Hause
- Benachrichtigen sie umgehend den Hausarzt oder fordern Sie einen Notfallarzt an. Diese stellen die Todesbescheinigung aus.
- Kleiden Sie den Verstorbenen oder legen Sie die Kleidung bereit.
Bei einem Unfall, Selbstmord oder Tötungsdelikt
- Benachrichtigen Sie die Polizei (diese bietet einen Arzt auf)
Wer muss benachrichtigt werden ?
- Die nächsten Angehörigen
- der Arbeitgeber des Verstorbenen
- der eigene Arbeitgeber
Beschaffen Sie aus den Unterlagen des Verstorbenen nach
- einem Organspendeausweis
- seiner Anordnung für die Beerdigung
- dem Familienbüchlein
- dem Schriftenempfangsschein
- der Identitätskarte und Reisepass
Quelle: Broschüre Die ZKB für die Nachfolge. Zürcher Kantonalbank