Als Selbständiger bin ich keiner Pensionskasse angeschlossen. Das heisst all mein Geld für die kommenden Jahre wird durch mich (oder einen Vermögensberater) verwaltet. Von diesem Kapital leben meine Frau und ich. So weit, so gut.
Jetzt stellt sich aber die Frage, was passiert mit diesem „Renten“-Vermögen bei meinem Todesfall.
Nach gültigen Recht wird das Geld zum Teil an die rechtmässigen Erben aufgeteilt. Das heisst der Ueberlebende hat letztlich weniger Kapital für seine Rente.
Damit ich diese Problematik mindern kann, haben wir einen Erbvertrag aufgesetzt. Das heisst, dass unsere Kinder erst erben können, wenn der zweite Partner verstorben ist.
Es ist uns klar, dass dieser Erbvertrag ein zweiseitiges Rechtsgeschäft ist, er kann nur im gegenseitigen Einverständnis aller Vertragsschliessenden abgeändert oder aufgehoben werden. Er kann geändert werden, aber nur unter erschwerten Bedingungen.
Diesen Erbvertrag haben wir zusammen mit einem Spezialisten (kostete in unserem leichten Fall weniger als 500 Franken) aufgesetzt und musste von einem Notar öffentlich beurkundet werden.
Damit haben wir erreicht, dass die Nachkommen zugunsten des überlebenden Erbenteils vorläufig verzichten. Es stellt sicher, dass das Angesparte für das gewünschte Ziel – also der Rente – eingesetzt wird. Es stellt mit der Beurkundung sicher, dass das Vereinbarte eingehalten wird. Wir schlafen jetzt etwas ruhiger.