Rentner verschenken bares Geld

Millionen Betriebsrentner verzichten auf erhebliche Rentensteigerungen. Das berichtet die WDR-Ausgabe des „ARD-Ratgeber Recht“ in ihrer Sendung am 19.8.2006 (16.30 bis 17.00 Uhr im Ersten). Anders als in der gesetzlichen Rentenversicherung haben Werksrentner grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch auf den Inflationsausgleich.

Allerdings erhöht laut Bundesverband der Betriebsrentner nur rund ein Drittel der Unternehmen die Betriebsrente in korrekter Höhe. Meistens müssen die Rentner deshalb die fällige Erhöhung bei ihrem Ex-Arbeitgeber einfordern und notfalls einklagen. Dies unterbleibe aber in der Regel, wie der Vorsitzende des Bundesverbandes der Betriebsrentner, Karlheinz Große im „ARD Ratgeber Recht“ betont: „Entweder aus Unkenntnis, weil die Rentner ihre Rechte nicht kennen“, so Karlheinz Große, „oder aus einer falsch verstandenen Solidarität mit dem Ex-Arbeitgeber.“

Damit verschenken die Rentner viel Geld. Bei nicht korrekter Anpassung kann die Rentenhöhe sogar bis zu 30 Jahre rückwirkend nachkalkuliert werden. Dies führt nicht selten zu Rentenerhöhungen von einigen Hundert Euro monatlich. Dem „ARD Ratgeber Recht“ sind Fälle bekannt, in denen Betriebsrenten durch eine nachholende Anpassung um mehr als 50 % erhöht wurden.

Zahlreiche Großkonzerne haben in der Vergangenheit die turnusmäßige Rentenanpassung mit Hinweis auf ihre schlechte wirtschaftliche Lage ausfallen lassen. So zum Beispiel auch die ThyssenKrupp AG in den 90er Jahren. Da ThyssenKrupp heute wieder blendende Wirtschaftszahlen vorlegt, müssten die damals ausgefallenen Erhöhungen eigentlich nachgeholt werden. Wie viele der schätzungsweise 150.000 Thyssen-Krupp Werksrentner bislang die Anpassung gefordert und bekommen haben, darüber machte die ThyssenKrupp AG gegenüber dem „ARD Ratgeber Recht“ keine Angaben.

Quelle: ARD-Ratgeber Recht

Rückfragen: Annette Metzinger, WDR-Pressestelle, Telefon 0221/220-2770, -4605 Ellen Kaufmann, WDR-Redaktion ARD-Ratgeber Recht, Telefon 0221/220-2289

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